planfeststellungsabschnitt 1.1
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Dieser Streckenabschnitt umfasst die Talquerung in der Stuttgarter Innenstadt zwischen Jägerstraße und Wagenburgtunnel / Sängerstraße und vor allem den Hauptbahnhof. Der Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.1 wurde am 31.10.2001 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Nach über dreijähriger Verfahrensdauer hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 28.01.2005 den Beschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1, der im Wesentlichen die Umgestaltung des heutigen Stuttgarter Hauptbahnhofes regelt, erlassen. Diese Entscheidung bestätigt die planerische Gesamtkonzeption und damit die Begründung für das Vorhaben Bahnprojekt Stuttgart – Ulm.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 06.04.2006 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen worden. Die Urteile sind seit dem 30.06.2006 rechtskräftig. Dem Umbau des bestehenden Kopfbahnhofes in einen Durchgangsbahnhof steht damit planungsrechtlich nichts mehr entgegen.
Vorabmaßnahmen
Bevor die eigentlichen Bauarbeiten für das Teilprojekt Stuttgart 21 beginnen, müssen sogenannte „Vorabmaßnahmen“ umgesetzt werden: