Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof

planfeststellungsabschnitt 1.1

Visualisierung: DB AG
Dieser Streckenabschnitt umfasst die Talquerung in der Stuttgarter Innenstadt zwischen Jägerstraße und Wagenburgtunnel / Sängerstraße und vor allem den Hauptbahnhof. Der Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.1 wurde am 31.10.2001 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Nach über dreijähriger Verfahrensdauer hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 28.01.2005 den Beschluss für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1, der im Wesentlichen die Umgestaltung des heutigen Stuttgarter Hauptbahnhofes regelt, erlassen. Diese Entscheidung bestätigt die planerische Gesamtkonzeption und damit die Begründung für das Vorhaben Bahnprojekt Stuttgart – Ulm.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 06.04.2006 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen worden. Die Urteile sind seit dem 30.06.2006 rechtskräftig. Dem Umbau des bestehenden Kopfbahnhofes in einen Durchgangsbahnhof steht damit planungsrechtlich nichts mehr entgegen.

 

 

Vorabmaßnahmen

Bevor die eigentlichen Bauarbeiten für das Teilprojekt Stuttgart 21 beginnen, müssen sogenannte „Vorabmaßnahmen“ umgesetzt werden:

Infolge des Bahnhofsneubaus sind mehrere große Hauptsammler (HS West, HS Cannstatter Straße und HS Nesenbach) zu verlegen, die aufgrund der Höhenlage des neuen Bahnhofs nach den planfestgestellten Plänen als Düker ausgebildet werden sollen. Dabei handelt es sich heute um sogenannte Freispiegelkanäle. Das Prinzip des Dükers basiert darauf, dass das zufließende Wasser am Oberhaupt durch den Absturz in größere Tiefen soviel Energie (Druck, Geschwindigkeit) erhält, dass das Wasser nach der Unterquerung des Bahnhofstrogs ohne zusätzliche Hebeeinrichtungen (Pumpen) wieder aufsteigen und als Kanal mit natürlichen Gefälle weiterfließen kann. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert ein Düker wie ein vergrößerter "Siphon".
Um Platz für den neuen Tiefbahnhof zu schaffen, wird der Stadtbahntunnel in der Heilbronner Straße in eine neue Trasse verlegt. Sie verläuft unter dem ehemaligen Gebäude der Bahndirektion und westlich der Heilbronner Straße und schließt an den bestehenden Tunnel vor der Haltestelle Türlenstraße an.
Zur technischen Versorgung des neuen Bahnhofs und der S-Bahn wird vor dem Nordausgang auf dem Gelände des heutigen Parkplatzes ein unterirdisches Gebäude entstehen. Die Parkmöglichkeiten und die Zufahrt im Bereich des Nordausgangs sind während dieser Zeit eingeschränkt möglich. Das Parkhaus der Landesbank kann die wegfallenden Parkplätze ausgleichen.

Seit Dezember 2008 wird durch sogenannte Erkundungsbohrungen die Qualität und Quantität des Grundwassers in Messreihen dokumentiert.

Sollten Schäden an Gebäuden durch das Projekt entstehen, werden sie nach den zivilrechtlichen Schadensersatzregelungen ersetzt. Alle Gebäude, die innerhalb der sogenannten „Beweissicherungsgrenzen“ liegen, werden mit Fotos, Beschreibungen und dem Setzen von Höhemessungspunkten dokumentiert. In Einzelfällen können Gebäudeeigentümer beantragen, in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen zu werden, auch wenn ihr Gebäude außerhalb der Beweissicherungsgrenze liegt.

Fildertunnel (PFA 1.2)

 
Flughafenbereich, Bahnhof Flughafen/Messe

Flughafen/Messe (PFA 1.3)

Filderbereich (PFA 1.4)

 

Feuerbach/Bad Cannstatt (PFA 1.5)

 

Ober-/Untertürkheim (PFA 1.6a/1.6b)

 

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