Alles Wichtige über die einzelnen Streckenabschnitte
Vor dem Baubeginn muss das Bahnprojekt Stuttgart – Ulm nach den Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG §18) das Baugenehmigungsverfahren, die so genannte Planfeststellung, durchlaufen. Das Projekt Stuttgart 21 wurde dafür in sieben Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Das Projekt „Neubaustrecke Wendlingen – Ulm“ hat ebenfalls sieben Planfeststellungsabschnitte.