Aktuelles
Aktuelle Meldungen zum Bahnprojekt Stuttgart – Ulm
Planfeststellung PFA 1.3
22.07.2010 - Gesamte S 21 Streckenführung durch Leinfelden-Echterdingen in Planfeststellung enthalten
(Stuttgart, 22. Juli 2010 )
Bereich von Stuttgart-Rohr bis zu den angrenzenden Abschnitten „Fildertunnel“ und „Flughafen bis Wendlingen“ wird im Verfahren erörtert – aktive Bürgerbeteiligung sichergestellt
Die Deutsche Bahn hat im Planfeststellungsbereich 1.3 „Flughafenanbindung und Rohrer Kurve“ den gesamten Streckenabschnitt von Stuttgart-Rohr bis Bahnhof Flughafen-Terminal einschließlich der S-Bahn-Trasse durch Leinfelden-Echterdingen für das laufende Planfeststellungsverfahren vorgesehen.
„Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Bürger von Leinfelden-Echterdingen sich bei der geplanten Streckenführung in das Verfahren einbringen können“, betont Wolfgang Drexler MdL und Sprecher des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm „damit ist klar, das Thema Lärmschutz wird im Verfahren für den gesamten Streckenverlauf geklärt“.
Bestandteil des PlanfeststellungsverfahrensZwischen dem Bahnhof Flughafen-Terminal und der Rohrer Kurve werden in verschiedenen Abschnitten Anpassungen an der bestehenden Trasse durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der S-Bahn-Tunnelabschnitte zwischen dem Bahnhof Echterdingen und dem Flughafen werden beispielsweise die oberirdischen Streckenabschnitte mit einem derzeitigen Gleisabstand von 3,80 Meter auf 4 Meter aufgeweitet. Diese Anpassungen stellen zwar nach Auffassung der Deutschen Bahn keine wesentlichen Änderungen zum Bestand dar, dennoch sind auch diese Abschnitte Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Für die Bürger besteht damit die Möglichkeit, Einwendungen geltend zu machen, die dann im laufenden Planfeststellungsverfahren geprüft und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entschieden werden.
Derzeit prüft das Eisenbahnbundesamt die eingereichten Unterlagen. Der nächste Schritt in dem laufenden Planfeststellungsverfahren ist die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Bekanntgabe der Auslegung wird durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgen.